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Zuschüsse für Tierheime

Veröffentlicht von am 1. Mai 2021

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Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) unterstützt Tierheime mit Zuschüssen. Dazu stehen Fünf Millionen Euro bereit.

Gute Nachrichten aus Berlin. Der Bundestag unterstützt Tierheime und ähnliche Einrichtungen mit fünf Millionen Euro. Das teilte der SPD-Bundestagsabgeordnete Johann Saathoff (SPD) mit. Das Geld soll dazu dienen, die Situation in den Heimen zu verbessern und das Tierwohl während der Corona-Pandemie zu gewährleisten, so Saathoff. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können über das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht werden.

Dazu teilt Johann Saathoff mit: „Zur Verbesserung der Situation in den Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen und zur Gewährleistung des Tierwohls während der Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag 5 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2021 bereitgestellt. Das ist ganz wesentlich auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion erfolgt, die entsprechenden Mittel wurden im Etat des Bundesumweltministeriums eingestellt.  Seit Freitag, 23. April, können Anträge auf Gewährung von Zuschüssen über das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht werden. Anträge sowie die wenigen erforderlichen Unterlagen können digital über die Internetadresse  https://ptoutline.eu/app/tierheime  eingereicht werden. Als Empfänger kommen Tierheime infrage, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. März 2021 Mindereinnahmen oder Mehrausgaben plausibel machen können.

Allerdings ist der Zuschuss auch an Bedingungen geknüpft.

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Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind alle in Deutschland tätigen privatrechtlich organisierten Träger von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen im Sinne des Tierschutzgesetzes, die über eine gültige Erlaubnis verfügen und gemeinnützig tätig sind.
  • Antragstellende müssen die Gemeinnützigkeit durch einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes nachweisen.
  • Die Corona-bedingten Mehrausgaben beziehungsweise Mindereinnahmen sowie die daraus resultierenden Finanzierungsdefizite müssen im Zeitraum vom 1.4.2020 bis zum 31.3.2021 entstanden sein.
  • Sie weisen bei der Antragstellung die Corona-bedingten Mehrausgaben beziehungsweise Mindereinnahmen und daraus resultierende Finanzierungsdefizite nach.
  • Ihr Finanzierungsdefizit beträgt mindestens EUR 7.500.
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