Zugang zur Insel Borkum wird eingeschränkt
Veröffentlicht von IRaBo am 18. März 2020
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Von diesem Donnerstag an wird der Zugang zur Insel Borkum eingeschränkt:
Personen, die dort nicht ihren ersten Wohnsitz haben, dürfen die Insel nicht mehr betreten. Es gibt jedoch Ausnahmen für Arbeitnehmer, medizinisches Personal oder die Inselversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs.
Sie untersagt Betreibern etwa von Hotels und Campingplätzen sowie Vermietern von Ferienwohnungen und Ferienzimmern, Urlauber zu beherbergen. Dies gilt auch für Kureinrichtungen und präventive Reha-Einrichtungen.
Urlauber, die zurzeit noch beherbergt werden, müssen ihre Rückreise antreten – möglichst schon an diesem Donnerstag, dem 19.03.2020, spätestens aber bis zum 25. März 2020.
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