Zensus 2022: Start der Erhebung
Veröffentlicht von IRaBo am 4. Mai 2022
Ab dem 16.05.2022 ist es soweit: die Befragungen für den Zensus, der geplanten Volkszählung 2022, starten nun und es werden noch Erhebungsbeauftragte gesucht.
Bürger/-innen des Landkreises Leer, die per Zufallsprinzip durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen ausgewählt wurden, werden von ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten aufgesucht und haben ab dem 16.05.2022 Auskünfte zu erteilen.
Hierbei müssen alle in die Stichprobe gezogenen Haushalte Fragen zu ihrem Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit sowie dem Wohnstatus beantworten. Zusätzlich werden in einigen ausgewählten Haushalten weitere Fragen, u.a. zur Zuwanderung, Bildung, Ausbildung, Erwerbstätigkeit und Beruf, gestellt. Haushalte, die in die Stichprobe gezogen wurden, sind nach § 25 Zensusgesetz 2022 auskunftspflichtig. Weiterhin besteht auch in Sonderbereichen, zu denen Wohnheime zählen, nach § 26 Zensusgesetz 2022 eine Auskunftspflicht.
Bereits ab dieser Woche ist es möglich, dass die Bürger/-innen des Landkreises Leer Terminankündigungskarten für eine Befragung im Rahmen des Zensus in ihren Briefkästen vorfinden.
Bürger/-innen, die ebenfalls gerne als Erhebungsbeauftragte für den Zensus tätig werden wollen, können sich gerne bei der Erhebungsstelle über das Onlineformular auf der Homepage des Landkreises bewerben. Aktuell werden noch Erhebungsbeauftragte in den Gemeinden Westoverledingen, Uplengen und Ostrhauderfehn, sowie in den Samtgemeinden Jümme und Hesel gesucht. Auch für die Insel Borkum werden noch Erhebungsbeauftragte gesucht.
Unterstützung für Haushaltsbefragungen gesucht
Zur Durchführung des Zensus 2022 sucht der Landkreis Leer für den Zeitraum von Mai bis August 2022 zuverlässige Interviewerinnen und Interviewer (Erhebungsbeauftragte). Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bereits jetzt vormerken lassen.
Sie werden im Rahmen der stichprobenartigen Haushaltsbefragungen eingesetzt und führen je nach zeitlicher Kapazität bis zu 150 Befragungen mit den auskunftspflichtigen Personen vor Ort durch.
Als Erhebungsbeauftragte erwarten Sie folgende Aufgaben:
- Besuch einer Schulung
- selbstständige Organisation der Arbeitsabläufe der Befragungen:
- Begehung der Anschriften vor Ort
- Einwerfen von Terminankündigungen
- persönliche Befragungen zum angekündigten Termin
- Übergabe von Zugangsdaten für die Möglichkeit der Online-Selbstauskunft an die auskunftspflichtigen Personen
- Dokumentation der vor Ort festgestellten Ergebnisse
- Übermittlung der Ergebnisse/Unterlagen an die Erhebungsstelle
Es bestehen die folgenden Anforderungen:
- Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland zum Zensusstichtag (15. Mai 2022)
- telefonische und schriftliche Erreichbarkeit (E-Mail)
- sehr gute Deutschkenntnisse, weitere Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- gewissenhafter Umgang mit vertraulichen Informationen
- Verschwiegenheit
- freundliches und sicheres Auftreten
- eine sichergestellte Mobilität (vorzugsweise mittels PKW)
Um den Schutz der Daten der auskunftspflichtigen Personen zu gewährleisten und mögliche Interessenskonflikte seitens der Erhebungsbeauftragten zu vermeiden, sind Beschäftigte aus sensiblen Bereichen der Verwaltung (z.B. Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Steuerverwaltung, Sozialamt, Bauamt, Bußgeldstelle und Jugendamt) sowie Beschäftigte der Polizei und der Justiz von der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r ausgeschlossen.
Das Engagement als Erhebungsbeauftragte oder Erhebungsbeauftragter ist ehrenamtlich. Sie erhalten eine attraktive Aufwandsentschädigung, die sich zusammensetzt aus:
- einer Pauschale pro Anschrift in Höhe von 5,00 €,
- einem Betrag pro erfolgreichem Interview in Höhe von bis zu 7,50 € je befragte Person
- sowie bis zu 15,00 € je Befragung einer Gemeinschaftsunterkunft
Zum Schutze der beteiligten Personen ist bei der Durchführung der Interviews das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Diese werden zusammen mit Desinfektionsmittel vom Landesamt für Statistik in Niedersachsen für jeden Erhebungsbeauftragten gestellt.
Für Ihre Interessensbekundung übermitteln Sie bitte unter dem folgenden Link Ihre persönlichen Angaben: Persönliche Angaben des/der Erhebungsbeauftragten
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