Wichtige Änderungen 2021
Veröffentlicht von Melanie Sikoll am 6. Dezember 2020
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Die wichtigsten Änderungen ab Januar 2021 für Euch in aller Kürze zusammengefasst:
- Der Solidaritätszuschlag (Soli) entfällt bei einem zu versteuernden Einkommen bis 61.717,- Euro
- Der Mindestlohn erhöht sich auf 9,50 Euro ab Januar 2021, auf 9,60 Euro ab Juli 2021
- Die Mehrwertsteuerabsenkung entfällt, es gelten wieder die alten Sätze von 7% bzw. 19%
- Löhne von Auszubildenden im ersten Lehrjahr steigen von 515,- Euro auf mindestens 550,- Euro monatlich
- Die Grundrente gibt es ohne Bedürftigkeitsprüfung
- Beiträge zur gesetzlichen Rente ändern sich dahingehend: wer mehr verdient, zahlt auch mehr ein. Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich für Westdeutschland auf 7100,- Euro, für Ostdeutschland auf 6700,- Euro
- Die Hartz IV Sätze steigen leicht an
- Das Kindergeld erhöht sich pro Kind um 15,- Euro
- Der Kinderzuschlag steigt um 20,- Euro pro Kind
- Grund- und Kinderfreibetrag steigen: auf 9744,- Euro beim Grundfreibetrag und 576,- Euro mehr beim Kinderfreibetrag
- Der CO2 Preis kommt, Heizöl, Sprit und Erdgas werden teurer
- Für Alleinerziehende erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240,- Euro zusätzlich je Kind
- Das Wohngeld steigt um ca. 15,- Euro, je weiterem Haushaltsmitglied noch einmal um 3,60 Euro
- Neue Pendlerpauschale: Die ersten 20 Km bleiben bei 30 Cent je Kilometer, ab dem 21. Km dürfen 35 Cent angerechnet werden pro Km
- Die Kfz-Steuer steigt bei Fahrzeugen mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 195 Gr./Km, bei weniger als 95 Gr./Km wird sie günstiger
- Wahrscheinlich steigt der Rundfunkbeitrag um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro, ein Bundesland hat dem noch nicht zugestimmt
- Der Personalausweis wird teurer: statt 28,80 Euro kostet er 37,- Euro
- Höhere Wohnungsbauprämie! Ab 2021 bei Singles: 35.000,- Euro, bei Paaren: 70.000,- Euro. Die Prämie steigt ebenfalls von 8,8% auf 10% bei höheren Sparbeträgen bis zu 700,- Euro statt wie bisher 512,- Euro
- Der Behindertenpauschbetrag steigt bei einem GdB ab 50 auf 1.130,- Euro, GdB von 100 auf 2.840,- Euro. Bei blinden oder hilflosen Personen mit dem Merkzeichen „H“ oder dem Pflegegrad 4 bzw. 5 von 3.700,- Euro auf 7.400,- Euro
- Ein Krankenkassenwechsel ist per Sonderkündigungsrecht möglich wegen der Erhöhung des Zusatzbeitrages um 0,2 Punkte auf 1,3%. Es ist kein Kündigungsschreiben nötig, die Beitrittserklärung der neuen Krankenkasse genügt
- Die Digitale Patientenakte kommt. Der Patient darf allerdings entscheiden, was sie enthalten soll und ob er diese Akte überhaupt möchte
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“): Das Exemplar für die Krankenkasse entfällt, der Arzt übermittelt die Krankmeldung direkt an die Krankenkasse
- Ultraschalluntersuchungen bei Ungeborenen per 3D oder 4D künftig nur noch möglich, wenn der Frauenarzt dieses für geboten hält. Es bleibt ansonsten beim 2D Ultraschall
- Das „Upskirting“, das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt sowie Verbreiten dieser Bilder kann künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden
(Bild: Symbolbild, geralt, Pixabay)
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Kategorisiert unter Änderungen ab 2021
Deine Meinung
Kommentare sind geschlossen.
Lothar am 9. Dezember 2020 at 20:39
Toller Beitrag. Super gemacht. Wichtige Änderungen gut und übersichtlich dargestellt. Daran können sich u.a. Haufe, NWB, Beck etc. ein Beispiel nehmen. Kurz umschrieben: knapp, präzise und übersichtlich.