Visiere als Schutz nicht ausreichend
Veröffentlicht von IRaBo am 21. Oktober 2020
Landkreis Leer weist auf Corona-Verordnung hin: Es müssen Masken getragen werden
Ob in Bus und Bahn, an Haltestellen, im Geschäft oder bei einer Veranstaltung: An vielen Orten besteht wegen der Corona-Pandemie die Pflicht, eine Maske zu tragen. Allerdings stellt der Landkreis Leer fest, dass es immer wieder Fälle gibt, in denen die Menschen statt einer Mund-Nasen-Bedeckung ein Visier aus Kunststoff aufsetzen. Das ist aber nicht ausreichend und entspricht auch nicht den Vorgaben der Niedersächsischen Corona-Verordnung.
Dort heißt es: „Eine Mund-Nasen-Bedeckung . . . ist insbesondere jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“
Gemeint sind also Alltagsmasken aus Stoff, medizinische Masken oder hochwertige Schutzmasken, die Mund und Nase umschließen. Visiere erfüllen diese Anforderung nicht und gelten deshalb im Sinne der Corona-Verordnung nicht als Mund-Nasen-Bedeckung.
Ausnahmen gelten für Personen, die mit einem ärztlichen Attest glaubhaft machen können, dass sie keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Landkreis Leer empfiehlt Kontakttagebuch:
Dies würde dem Gesundheitsamt eine schnelle Kontaktverfolgung ermöglichen
Wer die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen will, muss nicht nur Infizierte isolieren – sondern auch mit deren Kontaktpersonen ins Gespräch kommen, damit diese nicht unwissentlich weitere Menschen anstecken. Die Kontaktverfolgung gehört deshalb gegenwärtig zu den wichtigsten Aufgaben des Gesundheitsamtes. Je schneller es gelingt, Kontaktpersonen zu identifizieren und gegebenenfalls in Quarantäne zu schicken, desto eher lässt sich die Pandemie bremsen.
Der Landkreis Leer empfiehlt deshalb, angesichts steigender Fallzahlen in der Region ein Kontakttagebuch zu führen. Bei der Befragung ist das Gesundheitsamt darauf angewiesen, dass positiv getestete Personen sich möglichst genau erinnern – und keine Kontakte vergessen oder für sich behalten.
Der Landkreis bittet die Bürger, der Verwaltung zu vertrauen und sie mit diesen wichtigen Angaben bei der Bekämpfung der Pandemie zu unterstützen. „Es würde sehr helfen“, sagt Heike de Vries, die Leiterin des Gesundheitsamtes: „Wir könnten Kontaktpersonen von Infizierten dann schneller informieren und sie, wenn das notwendig ist, zügig in Quarantäne schicken.“
In das Kontakttagebuch sollten folgende Daten eingetragen werden:
- mit wem man sich getroffen hat,
- wann und wie lange man sich getroffen hat,
- ob der Kontakt drinnen oder draußen war,
- ob beim Kontakt Abstand gehalten und/oder eine Maske getragen wurde.
Ebenso hilfreich und notwendig ist in diesen Zeiten die korrekte Datenerhebung bei Besuchen in Restaurants, Kneipen oder bei Veranstaltungen. Dort besteht laut der Niedersächsischen Corona-Verordnung die Pflicht, dass Gäste ihre Daten hinterlegen: Dazu gehören Name, Anschrift, Telefonnummer und Besuchsdauer.