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Selbständigkeit bewahren durch Vorsorgevollmacht

Veröffentlicht von am 20. Mai 2021

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Selbständigkeit bewahren durch eine Vorsorgevollmacht. Dazu bietet der Betreuungsverein vom Landkreis Leer am Donnerstag, den 27. Mai 2021, ab 9.00 Uhr eine Sprechstunde im Rathaus-Raum 27 in der Neuen Straße an.

Für viele Menschen gehört es zu den schwersten Fragen im Leben, sich zu entscheiden, wie sie behandelt werden möchten in Zeiten schwerer, unwiderruflicher oder gar todbringender Erkrankungen.

Wir alle – gleich welchen Alters – können unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation kommen, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. In akuter Lebensgefahr, in der kein Aufschub möglich ist, darf auch ohne persönliche Zustimmung ärztlich gehandelt werden. Müssen jedoch bei Einwilligungsunfähigkeit des Patienten Entscheidungen außerhalb akuter Lebensgefahr getroffen werden, muss entweder der (mutmaßliche) Wille durch eine Patientenverfügung und Bevollmächtigte ermittelt oder der Betreuungsrichter gerufen werden. Dieser oder ein durch ihn bestellter Betreuer, der Sie wahrscheinlich nicht kennt, entscheidet dann für Sie. Selbstverständlich sind auch Betreuungsrichter und Betreuer gehalten, dem mutmaßlichen Patientenwillen nach zu entscheiden. Doch ohne konkrete schriftliche Anhaltspunkte ist dies fast unmöglich.

Eine Beratung und Sprechstunde findet auf Borkum im Rathaus statt.
Der Betreuungsverein im Landkreis Leer bietet dazu am Donnerstag, den 27. Mai 2021, ab 9.00 Uhr die Sprechstunde im Rathaus-Raum 27 in der Neuen Straße an.

Auch eine telefonische Beratung findet während der Sprechstunde unter 04922 303208 statt.

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