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Schulausfall und KiTa Schließungen LK Leer

Veröffentlicht von am 13. März 2020

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Damit soll eine schnelle Verbreitung des Coronavirus verhindert werden.

Aufgrund der mittlerweile offiziellen Weisung des Landes Niedersachsen vom 13. März, wird ab Montag, den 16. März vorsorglich der Besuch von allen allgemein- und berufsbildenden Schulen (Grundschule bis Gymnasium), auch Schulen in freier Trägerschaft, Kindertagesstätten, Horten und Einrichtungen der Kindertagespflege im Landkreis Leer bis zum 18. April untersagt.

Für Kinder in Kindertagesstätten-Einrichtungen wird eine Notbetreuung zu den üblichen Öffnungszeiten gewährleistet. 

Fahrdienst der Lebenshilfe für die Werkstätten findet statt. 

Eine Notbetreuung wird für Kinder, deren Eltern im Bereich Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge (grundlegende Versorgung der Bevölkerung mit wesentlichen Gütern und Dienstleistungen, zum Beispiel Wasser- und Stromversorgung, Lebensmittel) arbeiten, angeboten.

Für Kinder in Kindertagesstätten-Einrichtungen wird eine Notbetreuung zu den üblichen Öffnungszeiten gewährleistet. Für Schulkinder bis Jahrgang 8 wird eine Notbetreuung von 8 bis 13 Uhr gelten.

Dafür werden kleine Gruppen in Kindertagesstätten und Schulen eingerichtet. Härtefälle (drohende Kündigung, erheblicher Verdienstausfall und Vergleichbares) werden im Einzelfall durch die Städte und Gemeinden gemeinsam mit den Trägern vor Ort entschieden.

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Abiturienten sollen ab dem 15. April wieder zum Unterricht erscheinen.


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