Schockanruf im Overledingerland – Telefonbetrug gelingt
Veröffentlicht von IRaBo am 21. Januar 2022
Landkreis Leer/ Overledingerland – Vollendeter Telefonbetrug aus der Reihe „Schockanruf“. 72-jährige Frau händigt 60.000 Euro aus.
!! Wichtig!! Die Polizeiinspektion Leer/Emden weist in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Polizeidienststellen und Verfolgungsbehörden in Deutschland keine Kautionszahlungen nach schweren Unfällen am Telefon verlangen. Die Polizei und die Verfolgungsbehörden fordern keine Sofortbargeldzahlungen am Telefon und holen auch keine Geldsummen persönlich bei Angehörigen ab.
Am 20.01.2021 wurde eine 72-jährige Frau aus dem Overledingerland Opfer eines sogenannten Schockanrufes. In einem ersten Telefonat gaben die bislang unbekannten Täter sich als Beamte der Polizei Hamm aus und sagten der Frau, dass ihr Sohn angeblich einen tödlichen Unfall verursacht hätte. Damit der Sohn nicht ins Gefängnis müsse, sei die Zahlung einer fünfstelligen Kaution zwingend erforderlich. Die Geschädigte sagte die Zahlung der Kaution zu und teilte mit, das Geld von der Bank zu holen. Die Täter forderten die Frau auf, alles zu holen, was verfügbar sein.
Zudem gab die 72-jährige auf Aufforderung ihre Mobilfunktelefonnummer preis, so dass sie durchgehend für die Täter erreichbar war. Das nutzen diese aus, um den Druck auf die Frau zu erhöhen. Dabei erhielt sie weitere Anrufe, in denen sich die Täter als weitere Amtspersonen ausgaben, unter anderen auch als Richter. Nachdem das Opfer unbemerkt aus einem persönlichen Schließfach die Geldsumme von 60.000 Euro abgeholt hatte, teilte man ihr mit, dass dieses Geld von einem Richter des Amtsgerichtes bei ihr abgeholt würde. Tatsächlich erschien dann auch eine männliche Person an der vom Opfer genannten Adresse und holte den Betrag ab. Ebenso fragten die Täter unter dem Vorwand einer angeblichen Rücküberweisung der „Kaution“ nach der Kontonummer des Opfers, die auch herausgegeben wurde. Der Frau wurde außerdem eine „Schweigepflicht“ von insgesamt 24 Stunden auferlegt, in welcher sie keinem von dem Vorfall erzählen dürfe.
Kurz nach der vollendeten Tat hatte die Frau Kontakt zu ihrem Sohn und bemerkte, dass sie betrogen wurde. Die Polizeiinspektion Leer/Emden weist in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Polizeidienststellen und Verfolgungsbehörden in Deutschland keine Kautionszahlungen nach schweren Unfällen am Telefon verlangen. Die Polizei und die Verfolgungsbehörden fordern keine Sofortbargeldzahlungen am Telefon und holen auch keine Geldsummen persönlich bei Angehörigen ab. Es wird ausdrücklich noch einmal darauf hingewiesen, dass es zwingend erforderlich ist, diese und auch andere Arten von Telefonbetrugstaten mit älteren Angehörigen, Eltern und Großeltern intensiv zu besprechen. Es wird empfohlen innerhalb der Familie eine Absprache zu treffen, wie im Falle eines versuchten Telefonbetruges zu verfahren ist. Informationsbroschüren und Rat können Interessierte bei den Präventionsstellen der Polizei erhalten. Auch besteht die Möglichkeit, Informationen und Broschüren online auf www.polizei-beratung.de zu bekommen.
Titelbild: AdobeStock Medium von Daisy Daisy
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