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Nutzung einer Zweitwohnung wird untersagt

Veröffentlicht von am 19. März 2020

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Der Landkreis Leer erlässt eine weitere Allgemeinverfügung :

Beschränkung der Nutzung einer Nebenwohnung auf Borkum

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus hat der Landkreis Leer eine weitere Allgemeinverfügung erlassen.

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So ist nunmehr die Nutzung einer Nebenwohnung bzw. Zweitwohnung auf Borkum untersagt, sofern sie nicht aus zwingend beruflichen sowie ehe-, sorge und betreuungsrechtlichen Gründen erfolgt.

Der Landkreis fordert all die Personen, die zurzeit eine Nebenwohnung auf der Insel Borkum bewohnen, auf, diese bis zum kommenden Mittwoch, den 25. März, zu verlassen und die Rückreise anzutreten.

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