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Neues Jahr 2022 – viele Änderungen von Verordnungen und Gesetzen

Veröffentlicht von am 30. Dezember 2021

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Wir haben hier für Euch die wichtigsten Änderungen für 2022 kompakt zusammengefasst:

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  • Rentenanpassungssätze steigen, stehen derzeit noch nicht fest, von ca. 4-6 Prozent wird ausgegangen
  • Mindestlohn steigt gleich 2 Mal: auf 9,82 Euro, ab dem 01.07. auf 10,45 Euro
  • Grundfreibetrag erhöht sich auf 9984,- Euro für Ledige, bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag
  • Corona-Bonus: ist noch bis 31.03. pro Arbeitnehmer in Höhe von 1500,- Euro vom Arbeitgeber zu bekommen
  • Hartz-IV-Regelsatz steigt für Erwachsene auf 449,- Euro, Kinder bekommen 2,- Euro, Jugendliche 3,- Euro mehr
  • Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen steigt auf 209,- Euro pro Monat und Kind
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt ab jetzt unbefristet mit jährlich 4008,- Euro
  • Kindesunterhalt steigt, die sog. Düsseldorfer Tabelle wurde angehoben
  • Pflegeversicherung zahlt Zuschüsse für stationär betreute Personen
  • Gas- und Ölpreise steigen
  • Deutsche Post erhöht Porto für den Standardbrief auf 85 Cent, für die Postkarte auf 70 Cent
  • Einweg-Plastiktüten sind verboten, nur die Mehrwegtüte sowie Obst-/Gemüse-Beutel bleiben
  • Sämtliche Einwegflaschen und Getränkedosen werden mit 25 Cent bepfandet
  • Supermärkte und Discounter müssen unter bestimmten Voraussetzungen alte Elektrogeräte zurücknehmen
  • Kaufverträge ab 2022 beinhalten neue Beweislastregelung die auf 12 Monate erweitert wird
  • Laufzeitverträge ab dem 01.03. gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat, Onlineverträge müssen per Kündigungsbutton kündbar sein
  • Alte Führerscheine müssen bis zum 19.01. umgetauscht werden, sofern der Besitzer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde
  • Medizinische Masken müssen künftig mindestens 2 Stück im PKW als Teil des Verbandskastens mitgeführt werden, diese Regelung wird im Laufe des Jahres in Kraft treten
  • Prämie für E-Fahrzeuge wird bis Ende 2022 verlängert und beträgt bis zu 9000,- Euro
  • LPG Autogas betriebene Fahrzeuge profitieren nur noch bis Ende 2022 von ihrer Steuervergünstigung
  • Fahrkarten der Deutschen Bahn sind nicht mehr beim Schaffner erhältlich
  • Beschäftigte des Gesundheitswesens müssen ab 15.03. Nachweis einer Impfung gegen Corona erbringen

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