Neues aus dem Rathaus
Veröffentlicht von IRaBo am 2. Juli 2020
Am 1.7.2020 war die Ratssitzung der Stadt Borkum:
Müllheizkraftwerk Delfzijl
Die Firma EEW plant ihre Müllverbrennungsanlage in Delfzijl um eine Mono-Klärschlammverbrennungsanlage (ausschließlich Verbrennung von Klärschlamm) zu erweitern. In der Zeit vom 27. April bis zum 08. Juni lagen die UVP und der Genehmigungsantrag öffentlich, auch auf Borkum, aus. Die Stadt Borkum hat fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben und wird am weiteren Verfahren beteiligt. Alle Unterlagen zum Verfahren, einschließlich der Stellungnahme der Stadt Borkum, findet man auf der Homepage der Stadt Borkum.
Offshore-Windpark „Gode Wind 3“
Für den Offshore-Windpark „Gode Wind“ wurde das Planfeststellungsverfahren gestartet. Die Unterlagen liegen im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 14. Juli öffentlich aus und sind online auf der Homepage des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie einsehbar. Der Windpark liegt in 35 km Entfernung zur Insel Norderney. Die Netzanbindung erfolgt über Norderney. Somit ist Borkum von dem Vorhaben wahrscheinlich nicht betroffen. Die Stadt Borkum wird das Verfahren jedoch weiter begleiten.
Corona
Viele Betriebe haben sich in der Vergangenheit beim Ordnungsamt gemeldet und um Überprüfung vor Ort gebeten, ob die Umsetzung und die Hygienemaßnahmen der Verordnung entsprechen. Die Betriebe haben die Bestimmungen der Verordnung hervorragend umgesetzt. Einigen Gastronomen wurde erlaubt, die sondergenutzten Flächen zu erweitern, da bedingt durch die Abstandsregelung die Anzahl der Tische reduziert werden musste.
Es finden regelmäßig durch das Ordnungsamt ggfs. in Zusammenarbeit mit der Polizei Kontrollen statt. Auch am vergangenen Wochenende wurden zahlreiche Betriebe überprüft. Im Großen und Ganzen wird sich an die bestehenden Vorschriften gehalten. Es mussten aber auch ein paar Fälle zur Anzeige gebracht werden.
Die Borkumer/Gäste wurden gebeten auch in den Fußgängerzonen Masken zu tragen, da hier nicht immer das Abstandsgebot eingehalten werden kann.
Krippe / Spielekiste
Der Bau der neuen Krippe ist im Zeitplan. Die Fertigstellung des Daches verzögert sich, beeinträchtigt jedoch nicht die anderen Gewerke. Derzeitig wird nach wie vor von der Fertigstellung Ende Juli ausgegangen.
In der Verwaltungsvorlage zum Bau der Krippe wurde ausgeführt, dass die Verwaltung überprüft, ob das Betreuungsangebot der Tagespflege weiterhin erforderlich ist. Die Prüfung erfolgt zurzeit, das Ergebnis wird im Sozialausschuss, der noch im Juli geplant ist, bekanntgegeben und diskutiert.
Parken in der blauen Zone
Die Kraftfahrer, die ihre Kraftfahrzeuge nachts von 21:00 bis 07:00 Uhr in der blauen Zone abgestellt haben, wurden aufgefordert, die Fahrzeuge auf Einstellplätze oder öffentliche Parkplätze abzustellen. Nach § 41 der StVO ist das Parken in gesperrten Bereichen verboten.
Bislang wurde das Parken in dem gesperrten Bereich geduldet. Da es immer mehr zu Verkehrsproblemen in einigen Bereichen kam, hat die Verwaltung die bestehenden Vorschriften umgesetzt. Gerade das Parken in der Geert-Bakker-Straße war schon oft ein Thema im Verkehrsausschuss. Es ist festzustellen, dass sich viele Bürger durchaus positiv über die Durchsetzung äußern.
Probleme gab es bei den Oppermann-Häusern in der Upholmstraße. Hier reichte der Parkraum nicht aus. Es wurde deshalb das Verkehrszeichen um ca. 250 m in Richtung Richthofenstraße versetzt. Dadurch ist das Teilstück nicht mehr in der blauen Zone. Nach 21:00 Uhr kann man aufgrund der bestehenden Beschilderung trotzdem nicht fahren.
Haushaltssicherungskonzept:
Die Kommunalaufsicht hat in seiner letzten Haushaltsbegleitverfügung für das Jahr 2019 darauf hingewiesen, dass bei einem zukünftigen Haushaltsausgleich eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nicht mehr besteht.
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 gilt nach dem Gesetz als ausgeglichen. Auch wenn dadurch keine Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes besteht, wird die Verwaltung auf freiwilliger Basis ein internes Haushaltssicherungskonzept aufstellen und fortschreiben. Hierzu werden alle bereits getroffenen Maßnahmen z.B.
- 50% haushalts-wirtschaftliche Sperre auf alle Ausgaben,
- Einsetzung eines zusätzlichen internen Kontroll- und Freigabegremiums für Auftragsvergaben und Bestellungen auf Notwendigkeit und deren zeitliche Dringlichkeit,
sowie weitere noch folgende Maßnahmen und deren Ergebnisse dargestellt.
Entsprechende Dokumentationen wird die Verwaltung im Arbeitskreis Haushalt vorlegen.
Verzicht auf Inanspruchnahme der Kreditermächtigung für das Jahr 2018:
Durch die gemeinsame Arbeit von Rat und Verwaltung konnten in den Jahren 2011 bis 2019 summiert rd. 11. Mio. € gegenüber den ursprünglich beschlossenen Haushaltspläne eingespart werden.
Dies hat auch zur Folge, dass die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung für 2018 in Höhe von 566.900,00 € nicht in Anspruch genommen werden muss und eine entsprechende Neuverschuldung der Stadt dadurch vermieden werden kann.