Müllverbrennungsanlage Delfzijl verliert Genehmigung
Veröffentlicht von Melanie Sikoll am 14. Oktober 2020
Pressemitteilung
Borkum – Aufgrund schädlicher Auswirkungen auf die Naturschutzgebiete im Emsästuar und auf das Weltnaturerbe Wattenmeer hat die Stadt Borkum in der Vergangenheit umfangreiche Stellungnahmen zu einer Müllverbrennungsanlage in Delfzijl abgegeben. Weiterhin wurde der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland e.V., bei der die Stadt Borkum Mitglied ist, für ein Klageverfahren zugearbeitet. Die Müllverbrennungsanlage besteht aus drei Verbrennungslinien. Eine vierte Verbrennungslinie für Klärschlamm soll dazu kommen.
Nachdem das oberste Gericht nach einer Klage der Bürgerinitiative den Flächennutzungsplan Oosterhorn für ungültig erklärt hat, wurde jetzt die Genehmigung für die dritte Verbrennungslinie für ungültig erklärt. Die Provinz Groningen hatte die dritte Verbrennungslinie einfach im Rahmen einer alten Naturgenehmigung aus dem Jahr 2007 die 1. und 2. Linie hinzugefügt und mitgenehmigt. Aufgrund dieser unzulässigen Vorgehensweise ist auch die Lizenz für die Linien 1 und 2 nicht mehr gültig.
Die Stadt Borkum freut sich über den Erfolg der Bürgerinitiative und hofft, dass ein Umdenken bei der Industrieansiedlung in Eemshaven und Delfzijl hinsichtlich des Schadstoffausstoßes erfolgt.
Eigentlich sollte in der Zeit vom 19.10. bis zum 30. November die Genehmigung für die vierte Linie öffentlich ausliegen. Die Provinz Groningen hatte die Auslegungsbekanntmachung bereits übersandt. Nach einem Schreiben soll die Bekanntmachung in dieser Form nicht mehr veröffentlicht werden. Es soll in der nächsten Woche eine neue Version kommen. Es fragt sich, ob die 4. Linie nach dem Urteil überhaupt noch zulässig ist.
(Titelbild Symbolbild weeghdesign, Pixabay)