LK Leer: Ab sofort gelten drei Wochen Quarantäne
Veröffentlicht von Melanie Sikoll am 25. Februar 2021
Landkreis Leer verschärft Maßnahmen
Im Zuge der stark angestiegenen Zahl der Neuinfektionen sowie der britischen Virus-Mutation verschärft der Landkreis Leer nun seine Quarantäne-Maßnahmen: ab sofort gelten drei statt zwei Wochen.
Das teilte Landrat Matthias Groote am Mittwoch, den 24.02.2021 mit. „Der Treiber ist und bleibt die mutierte Coronavirus-Variante B1.1.7“, so Groote. Bei 95 der 283 aktiven Fälle sei die Mutation festgestellt worden. Ein kurzer Kontakt ohne Maske reiche schon aus, warnte der Landrat. Ein Fall sei bekannt geworden, „wo schon das Reinreichen von Unterlagen in einem Betrieb zu einer Ansteckung geführt hat“. Deshalb würden jetzt auch die Kontakte vier bis fünf Tage vor Ausbruch der Symptome herausgefiltert – auch jene, die weniger als 15 Minuten dauerten, so Groote. Bisher wurden laut Groote ausschließlich enge Kontakte zwei Tage vor Beginn der Symptome ermittelt.
Wichtig: Nicht die Quarantäne für Kontaktpersonen werde verlängert, sondern die für B1.1.7-postiv getesteten Personen und deren Haushaltsmitglieder. Diese Virusvariante ist auch nach 14 Tagen noch häufig infektiös und Haushaltsmitglieder können sich schneller infizieren.
Mit einem negativen Test könne die Quarantäne nach 14 Tagen beendet werden.
Dieses Vorgehen stützt sich auf die Empfehlungen zum Fallmanagement bei Nachweis einer SARS-CoV-2 Variante des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes.
Hoher Inzidenzwert im Landkreis
Die Zahl der Corona-Fälle im Landkreis Leer geht deutlich nach oben. Dem Gesundheitsamt wurden am 24.02.2021 60 Neuinfektionen gemeldet. Damit steigt die Sieben-Tage-Inzidenz auf 101,9. Die Neuinfektionen verteilen sich über das gesamte Kreisgebiet. Besonders betroffen sind die Gemeinde Westoverledingen mit insgesamt 83 Fällen (darunter 11 neue) sowie die Stadt Leer, die mit jetzt 63 Fällen, von denen 28 Neuinfektionen sind, wieder zu einem Schwerpunkt wird. Mehr als 1.000 Menschen befinden sich nach Angaben des Landkreises in Quarantäne.
Daher gilt weiterhin, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln unbedingt und gewissenhaft einzuhalten!
Deine Meinung
Kommentare sind geschlossen.
Pingback: