Gewerbesteuervorauszahlungen 2021
Veröffentlicht von IRaBo am 20. Januar 2021
Die Stadt Borkum hat vor kurzem die jährlichen Gewerbesteuervorauszahlungsbescheide für das Jahr 2021 erlassen.
Auf Grund der nicht einzuschätzenden Dynamik der Pandemie wurden bei der Berechnung der Vorausleistungen die Gewinne der Vorjahre zu Grunde gelegt.
Der Stadt Borkum ist bewusst, dass insbesondere durch das entfallene Weihnachts- und Silvestergeschäft bei einigen Gewerbetreibenden Zahlungsschwierigkeiten bestehen können. Trotzdem ist sie nach § 19 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes dazu verpflichtet Vorausleistungen zu erheben.
Dennoch möchte die Stadt Borkum den Gewerbetreibenden, welche durch die Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen Schwierigkeiten haben den Zahlungstermin zum 15.02.2021 einzuhalten, anbieten sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Lübben, unter Tel. 04922/303262 oder per E-Mail an christoffer.luebben@borkum.de in Verbindung zu setzen um eine unbürokratische Lösung zu finden.
Geben Sie bitte nach Möglichkeit das entsprechende Kassenkonto mit an. Dies ermöglicht dem Sachbearbeiter der Finanzabteilung eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anträge.
Jürgen Akkermann
Bürgermeister