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Gartenfreunde aufgepasst: Starker Heckenrückschnitt ab 01.03. wieder verboten

Veröffentlicht von am 21. Februar 2022

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In Deutschland dürfen Hecken nur in den Wintermonaten stark geschnitten werden. Das ist per Gesetz geregelt und dient dem Vogelschutz.

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 01.03.-30.09., Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder bis knapp über dem Boden zu kappen, weil Vögel dort nach Brutplätzen suchen. Gartenfreunde sollten darauf Rücksicht nehmen, auch wenn sie ihre Bepflanzungen nur mit einem schonenden Form- und Pflegeschnitt bearbeiten wollen, den das Gesetz wiederum ganzjährig erlaubt. In jedem Fall zuerst vorsichtig prüfen, ob sich bereits ein Vogel eingenistet hat und den geplanten Schnitt lieber um einige Wochen verschieben.

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Bebrütetes Vogelnest

(Bildmaterial: blende12, Pixabay)

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