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Ein negativer Corona Test bei Anreise ist weiterhin Pflicht

Veröffentlicht von am 6. August 2021

Richtigstellung zum Thema Vorlage von Negativ-Tests bei Beherbergungen

In der heutigen Ausgabe (06.08. 2021) der Borkumer Zeitung wurde ein Zitat angeführt, welches
besagt, dass der Vermieter selbst entscheiden kann, ob er einen negativen Test seines Gastes bei der
Anreise sehen will. Diese Aussage ist nicht korrekt.

Laut der aktuellen Niedersächsischen Corona Verordnung müssen Personen die eine Beherbergungsstätte wie eine Ferienwohnung oder ein Hotel nutzen wollen weiterhin dem Vermieter bei Anreise einen negativen Corona Test vorweisen. Lediglich wenn die Personen einen kompletten Impfschutz oder eine Genesung gegenüber dem Vermieter nachweisen können, sind diese von der Testung befreit. Die Regelung hat auch für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 10 eine Gültigkeit.


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