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Corona-Regeln gelten auch an Himmelfahrt

Veröffentlicht von am 19. Mai 2020

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Landkreis Leer und Stadt Emden: Polizei und Ordnungsbehörden kontrollieren

Die Kontakt- und Hygieneregeln wegen der Corona-Pandemie gelten auch am Himmelfahrtstag. Aus diesem Anlass weisen der Landkreis Leer, die kreisfreie Stadt Emden und die Polizeiinspektion Leer/Emden ausdrücklich darauf hin, dass bei Vatertagstouren die Vorgaben zum Infektionsschutz beachtet werden müssen.

Laut der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten nach wie vor Kontaktbeschränkungen: Demnach dürfen sich nur Personen treffen, die aus maximal zwei Haushalten stammen. Gruppenbildungen wie beispielsweise bei gemeinsamen Treffen oder Touren von Personen aus mehr als zwei verschiedenen Haushalten sind dagegen nicht erlaubt.

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In der Pressemitteilung wird auch darauf hingewiesen, dass Gaststätten, Cafés, Restaurants und Biergärten im Freien öffnen dürfen, wenn sie die Auflagen einhalten. Dazu gehören Hygienemaßnahmen, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen und eine Auslastung der Plätze von maximal 50 Prozent.

Die Polizeiinspektion Emden/Leer wird am Himmelfahrtstag im Landkreis Leer und in der Stadt Emden verstärkt Streife fahren und die kommunalen Ordnungsdienste unterstützen. Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld von bis zu 25 000 Euro geahndet werden.


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