Borkumer Saisonverkehrsbeschränkung
Veröffentlicht von IRaBo am 1. Juni 2022
Am 11. April 2022 tritt die Saisonverkehrsbeschränkung für das Jahr 2022 in Kraft. Das heißt, dass die sogenannte „rote Zone“ ganztägig und die „blaue Zone“ zwischen 21.00 und 07.00 Uhr für den Autoverkehr gesperrt wird.
Wie in den letzten Jahren ist das Befahren dieser Zonen lediglich mit einer Ausnahmegenehmigung der Stadt Borkum gestattet. Die Stadt Borkum weist noch einmal darauf hin, dass in der blauen Zone während der nächtlichen Sperre nicht auf den Straßen geparkt werden darf. Mit Inkrafttreten der Saisonverkehrsbeschränkung ist das Radfahren in der Fußgängerzone Wilhelm-Bakker-Straße/untere Strandstraße nicht mehr erlaubt. Um Beachtung wird gebeten.
Die Saisonverkehrsbeschränkung gilt für alle Kfz, auch E-Scooter (eKFV) und S-Pedelecs.
ROTE ZONE (Fahrverbot ganztags)
11.04.2022 – 31.10.2020
26.12.2022 – 04.01.2023
BLAUE ZONE (Fahrverbot von 21.00 bis 07.00 Uhr)
11.04.2022 – 31.10.2020
Weitere Infos auf der Stadt Borkum
Die rote Zone ist überwiegend ein verkehrsberuhigter Bereich.
In einem verkehrsberuhigten Bereich bestehen besondere Sorgfaltspflichten für den Kraftfahrer. So darf hier nur Schrittgeschwindigkeit (bis ca. 10 km/h) gefahren werden.
Die Strafen für eine Nichtbeachtung der Saisonverkehrsbeschränkung liegen bei:
– Befahren Allgemein – 50,00 €
– Verstoß gg. Genehmigung – 60,00 € und ein Punkt
– Parken in Zone – 55,00 €
E-Scooter auf Borkum
E-Scooter auf Borkum und was ist zu beachten:
Die eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge) definiert, dass EKF Kraftfahrzeuge sind, die einen elektrischen Antrieb und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 20 km/h haben. Sie dürfen nur auf öffentlichen Straßen (Versicherungsplakette und Betriebserlaubnis erforderlich) verwendet werden und unterliegen grundsätzlich der StVO.
Besonders für Borkum gilt für eKFV daher:
1. Der „Rote Bereich“ darf während der Saisonverkehrsbeschränkung ohne Ausnahmegenehmigung nicht befahren werden.
2. Sie unterliegen ab 21.00 Uhr dem Nachtfahrverbot.
3. eKFV müssen Radfahrstreifen oder baulich angelegte Radwege benutzen, unabhängig davon, ob diese für Radfahrer benutzungspflichtig sind oder nicht.
4. Es gilt eine Promillegrenze von 0,5
Änderung der Beschilderung in den Fußgängerzonen
Ab dem 11. April ändern sich die Regelungen für die Benutzung der Fußgängerzonen Wilhelm-Bakker-Straße/untere Strandstraßen und obere Strandstraße.
Erstere wird wieder für den ganztägigen Fahrradverkehr gesperrt.
Das Fahrradfahren ist dann lediglich in der Zeit von 0.00 – 8.00 Uhr erlaubt.
In der oberen Strandstraße wird die Beschilderung für die Fußgängerzone wieder aufgestellt. Durch einen Beschluss des Verkehrsausschusses wurde das Befahren mit dem Kraftfahrzeug in den Wintermonaten ermöglicht und ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet. Ab dem oben genannten Zeitpunkt darf der Teil der Fußgängerzone nicht mehr mit dem Kraftfahrzeug befahren werden. Das Fahrradfahren ist dennoch weiterhin ganztägig erlaubt.
Das Anfahren der Häuser in den Fußgängerzonen ist in einem vorgeschriebenen Zeitraum zum Be- und Entladen möglich. Hierfür wird wie gewohnt ein Zeitfenster von 08:00 – 10:00 Uhr eingerichtet.
Borkumer Lärmschutzverordnung / Baustopp
Die Ruhezeiten für das Jahr 2022 lauten wie folgt:
01.01.-10.04.2022 Nachtruhe: 22:00 – 07:00 Uhr
11.04.-31.10.2022 Mittagsruhe: 13:00 – 15:00 Uhr – Nachtruhe: 21:00 – 08:00 Uhr
01.11.-02.04.2023 Nachtruhe: 22:00 – 07:00 Uhr
Für die Gastronomie gilt in der Zeit vom 11.04. – 31.10. mit 22:00 – 08:00 Uhr eine gesonderte Nachtruhe.
Lärmintensive Arbeiten sind wie in jedem Jahr vom 24. Juni bis 30. September verboten.
Baustopp beginnt erst am 24. Juni 2022 / Die Stadt Borkum, die Ortshandwerkerschaft und das Borkumer Handwerk bittet Gäste und Vermieter um Verständnis.
In der Ratssitzung vom 19. Mai 2022 wurde beschlossen, dass der sogenannte Baustopp erst am 24. Juni in Kraft tritt. Die Baustellen, die bereits begonnen wurden, dürfen bis dahin fortgeführt werden. Aufgrund der Corona-Krise und der gesamtwirtschaftlichen Situation sind die Betriebe mit der Fertigstellung der Gewerke in Verzug geraten. In fast allen Betrieben kam es zu Personalausfällen durch die Corona-Pandemie und zu Engpässen bei der Materiallieferung.
Es kann somit sein, dass es im Kurgebiet zu Ruhestörungen kommt. Die Handwerksbetriebe sind bemüht, die Arbeiten möglichst geräuscharm zu verrichten. Dennoch lassen sich Störungen nicht ganz vermeiden. Die Stadt Borkum, die Ortshandwerkerschaft und das Borkumer Handwerk bittet um Verständnis.
In dieser Zeit dürfen keine lärmintensiven Arbeiten oder andere lärmverursachende Handlungen ausgeführt werden. Aber auch sonst hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm beeinträchtigt wird.
Auch die Bundes- und Landesvorschriften verbieten in gewissen Zeiten den Betrieb von lärmerzeugenden Geräten. Gerade in Kurorten dürfen gewisse Lautstärken nicht überschritten werden. Mittlerweile gibt es viele elektrobetriebene Geräte auf dem Markt, die wenig Lärm erzeugen. Es sollte somit bei dem nächsten Kauf eines Gerätes, wie Rasenmäher, Freischneider, Laubbläser, Heckenschere usw. auch auf die Geräuschentwicklung geachtet werden.
Öffnungszeiten der Geschäfte an Karfreitag
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten dürfen an Karfreitag die Geschäfte nicht geöffnet haben. Dieses gilt zum Beispiel für Verkaufsstellen, welche Bekleidungsartikel, hochwertige Dekoartikel oder Schmuck anbieten.
Ausnahmen gibt es für Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und dem Sortiment auf den Verkauf von täglichen Kleinbedarf ausgelegt sind. Diese Verkaufsstellen dürfen auch an Karfreitag für 3 Stunden geöffnet haben. Die Öffnungszeiten sollten außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten liegen. Waren des täglichen Kleinbedarfs sind zum Beispiel Bäckerei und Konditorwaren, Lebens- und Genussmittel in geringer Menge oder Andenken und Geschenkartikel mit geringem Wert.
Die Öffnungszeiten müssen so im Eingangsbereich angebracht werden, dass sie außerhalb der Verkaufsstelle lesbar sind. Nähere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt der Stadt Borkum, Herr Eike Müller, Tel. 04922/303-225.
Traditionelle Osterfeuer finden wieder statt
In diesem Jahr können wieder die traditionellen Osterfeuer entzündet werden. Zwei Jahre lang durften in Borkum aufgrund der Corona-Pandemie keine Osterfeuer abgebrannt werden.
Es werden die Osterfeuer „Kaap“, „Julianenstraße“ und „Reedestraße“ genehmigt. Die Stadt Borkum bittet die Organisatoren sich beim Ordnungsamt zu melden. Drei Wochen vor Ostersamstag sind kleinere Lagerfeuer an den Wochenenden auf den genehmigten Flächen erlaubt.
Private Osterfeuer werden nicht genehmigt. Es wird darauf hingewiesen, dass nur pflanzliche Abfälle (Baumschnitt) dort angeliefert und verbrannt werden dürfen. Die Anlieferung von Sperrmüll, wie alten Schränken oder anderen Möbeln ist strengstens verboten und wird zur Anzeige gebracht.
Was bedeutet die Saisonverkehrsbeschränkung auf Borkum?

Die Stadt Borkum weist darauf hin, dass zum Schutz des Kurbetriebs und zur Erholung der Urlauber die Straßen in der Stadt Borkum in der Saison gesperrt sind.
Sobald die Saisonverkehrsbeschränkung für das Jahr 2022 in Kraft tritt, wird die sogenannte „rote Zone“ ganztägig und die „blaue Zone“ zwischen 21.00 und 07.00 Uhr für den Autoverkehr gesperrt. Wie in den letzten Jahren ist das Befahren dieser Zonen lediglich mit einer Ausnahmegenehmigung gestattet. Die Ausnahmegenehmigungen nebst Aufkleberplaketten werden aufgrund der Corona-Pandemie per Post versendet. Die Versendung erfolgt aufgrund möglicher Änderungen nicht automatisch. Bitte beantragen Sie die Ausnahmegenehmigungen telefonisch unter 04922 303-224 / -225 oder per E-Mail: svb@borkum.de

Die rote Zone ist überwiegend ein verkehrsberuhigter Bereich. Ferner sind auch andere Bereiche der Stadt zum verkehrsberuhigten Bereich ausgewiesen worden.
In einem verkehrsberuhigten Bereich bestehen besondere Sorgfaltspflichten für den Kraftfahrer. So darf hier nur Schrittgeschwindigkeit (bis ca. 10 km/h) gefahren werden. Der Kraftfahrer muss sein Verhalten darauf einrichten, dass in verkehrsberuhigten Bereichen Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen dürfen und Kinderspiele überall erlaubt sind. Parken darf man nur auf eingezeichneten Flächen. Ausgenommen ist das Aus- und Einsteigen sowie das Be- und Entladen.
Wenn keine Flächen eingezeichnet sind, gilt also ein Parkverbot auf der gesamten Straßenfläche.
Die Stadt Borkum bittet die Kraftfahrer Rücksicht auf die Belange des Kurortes zu nehmen, die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten einzuhalten und unnötige Fahrten zu vermeiden.
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Kommentare sind geschlossen.
Marcus am 20. Mai 2021 at 20:42
Leider hält sich kaum jemand daran. Es fahren eher mehr hierher als letzte Woche!!!