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Wichtige Kurzinfo zur aktuellen Lage:

Veröffentlicht von am 22. Mai 2020

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++ Dieser Beitrag wird weiterhin bearbeitet und aktualisiert ++
Letzte Aktualisierung: 22.05 19:30 Uhr

Wir versuchen alle aktuellen Informationen schnellstmöglich zusammenzufassen.

Aufgrund der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus und den diesen ergänzenden Änderungsverordnungen sowie der zu erwartenden Lockerungen für Montag den 25. Mai 2020 gibt es für Borkum folgende Kurz-Informationen:

Auf Grund der aktuellen Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie kann die Kommune eigene Regeln hinsichtlich des Betretens der Insel festlegen. Im Folgenden werden diese Regelungen verfügt sowie Hinweise zur neuen Verordnung gegeben.

  • Ergänzend zu §7a Ziffer 3. und 4. der aktuellen Verordnung ist Verwandten und engsten Freunden von Bewohnern mit 1. Wohnsitz auf der Insel der Zugang zur Insel gestattet.
  • Die im § 7 a der VO festgelegte 7-Tage-Regel ist eine Mindestbuchungsdauer. (7 Tage Aufenthalt – 6 Übernachtungen) Diese Regel gilt für alle Inseln und gilt abweichend zur Regelung auf dem Festland. Eine Unterschreitung ist nicht zulässig.
  • Auch die Anreise von Hotel- und Pensionsgästen ist ab Montag, dem 25. Mai 2020 gestattet. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 1 Übernachtung.
  • Beherbergungsstätten und ähnliche Einrichtungen, ausgenommen die in Absatz 2 genannten Einrichtungen, sowie Hotels dürfen nur zu 60 Prozent ihrer Kapazität ausgelastet sein; eine Überschreitung der Kapazitätsgrenze von 60 Prozent ist zulässig, wenn der Betrieb ausschließlich Geschäftsreisende aufnimmt.

    Betreiberinnen und Betreiber von Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugendbildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen dürfen nicht mehr als 60 Prozent der Zahl aller ihrer Betten in einer Einrichtung gleichzeitig vermieten. Untersagt sind Gruppenveranstaltungen und -angebote und die Aufnahme von Gruppen.
  • Der Tagesbesuch der Insel zu touristischen Zwecken ist untersagt.
  • Verstöße gegen die Verordnung können mit Bußgeld oder mit Strafe geahndet werden. Da die neue Verordnung das Besuchsrecht der Insel regelt, können Zuwiderhandlungen auch den sofortigen Verweis von der Insel zur Folge haben.


Die Lockerungen können nur funktionieren, wenn sich wirklich alle, Gäste und Einheimische, freiwillig, selbstverantwortlich und gewissenhaft an die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln halten. Wir müssen mit unseren Gästen zusammen den Beweis antreten, dass wir auf unserer Insel trotz Pandemie ein schönes und nachhaltiges Urlaubserlebnis bieten können.

Der Stufenplan „Neuer Alltag in Niedersachsen“ zu den Lockerungen gibt es hier zu sehen


Stadtführungen

Eine Stadtführung ist in einer kleinen Gruppe, die nicht mehr als 10 Personen umfassen darf, unter freiem Himmel zulässig. Die Stadtführerin oder der Stadtführer hat sicherzustellen, dass jede teilnehmende Person von jeder anderen Person einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhält. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, während der
Stadtführung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Kutschfahrten

Die Veranstaltung von Kutschfahrten ist zulässig, wenn die Personen in der Kutsche eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen; Beim Besteigen und Verlassen der Kutsche sowie zwischen dem Sitzplatz jeder Person ist ein Abstand von
mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand oder einem weiteren Hausstand gehört, einzuhalten.

Touristische Busfahrten

Die Busfahrten bleiben bis auf weiteres untersagt. Die Neubewertung erfolgt zum 8. Juni.

Radverleih

Die Betreiberin oder der Betreiber eines Bootsverleihs oder eines Fahrradverleihs ist verpflichtet, den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Kundin und jedes Kunden zu dokumentieren und die Daten für die Dauer von drei Wochen nach Rückgabe des Bootes oder des Fahrrads aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Andernfalls darf die
Dienstleistung nicht erbracht werden. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Rückgabe des Bootes oder des Fahrrads sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.



Pfingstzelten auf Borkum fällt leider aus

Wie uns die Stadt Borkum mitteilt, muss das diesjährige Pfingstzelten in den Borkumer Dünen aufgrund der Corona-Pandemie und der damit bestehenden Kontaktbeschränkungen abgesagt werden. Die Stadt Borkum bittet um Verständnis.


Aktuelle Verordnung

Die aktuelle Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona Pandemie könnt ihr auch hier einsehen und laden. << Download >>


Wenn wir mit einer befreundeten Familie einen Ausflug machen wollen – müssen wir dabei Abstand halten?

Sie dürfen durchaus mit Personen aus einem weiteren Hausstand einen gemeinsamen Ausflug machen. Das Abstandsgebot gilt in diesem Kreis nicht, allerdings zu anderen Personen, die Ihnen begegnen. Und nutzen Sie diese Möglichkeit bitte mit Bedacht und Augenmaß. Erst die umsichtigen Verhaltensweisen der Niedersächsinnen und Niedersachsen haben das Infektionsgeschehen positiv beeinflusst und diesen Trend sollten wir gemeinsam fortsetzen.
weitere Fragen und Antworten


Wie ist das bei einem kleinen Grillevent mit den Nachbarn zuhause – wo liegt die Grenze an Personen?

Den Grundsatz „den Kreis an Personen zuhause möglichst klein und idealerweise gleichbleibend zu halten“ vorausgesetzt, sollten Sie sich vielleicht auf einen Nachbarhaushalt beschränken. Die Anzahl an Personen ist dabei nicht ausschlaggebend. Und soweit Sie sich draußen in ihren Garten aufhalten und doch noch eine weitere Familie dazu kommt, dann ist der Abstand von 1,5 Meter die wichtigste Regel, um dem Infektionsschutz gerecht zu werden.
weitere Fragen und Antworten


Zu Feiern und Partys sagt jeder was anderes – wie ist es denn nun genau?

Das liegt vermutlich daran, dass jeder etwas anderes unter dem Begriff „Feier“ und Party versteht. Bei den infektionsschützenden Maßnahmen geht es allerdings weniger um die Begrifflichkeit, sondern vielmehr darum, welche und wie viele Menschen zusammenkommen. Ziel ist weiterhin, den Kreis der Personen mit denen in Kontakt getreten wird möglichst klein zu halten.

Eine Feier/Party nur mit den Personen, mit denen ich in einem Hausstand zusammen lebe, ist (und war) beispielsweise immer zulässig. Warum? Weil davon auszugehen ist, dass in einem Hausstand ohnehin eine mögliche Infektion nicht zu verhindern ist.Seit dem 11.05. darf man sich zu Hause oder im Restaurant oder draußen beim Spazierengehen bzw. im Park mit Personen aus einem weiteren Hausstand treffen, selbst wenn dies 10 oder mehr Personen sind. Für den Infektionsschutz ist dabei nicht die Anzahl ausschlaggebend – wichtig ist nur, dass alle beteiligten Personen in einem dieser zwei Hausstände leben. Warum? Weil sich die Möglichkeit einer Infektion lediglich auf einen einzigen weiteren Haushalt beschränkt und wir trotz erster Lockerungen das mögliche Infektionsgeschehen im Blick behalten können.
Bei Hochzeiten ist die „Zwei-Haushaltsregel“ gelockert, der Kreis der Feiernden kann jetzt auf bis zu 20 Personen ausgeweitet werden.
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Teilnahme an Hochzeiten und ähnlichem

Erlaubt ist die Teilnahme an Feiern aus Anlass einer Hochzeit und standesamtlichen Trauung, Taufe, Erstkommunion, Firmung, Konfirmation, humanistischen Jugendfeier, Bat Mizwa, Bar Mizwa und ähnlichen Feiern, jedoch nur im engsten Familien- und Freundeskreis, der höchstens 20 Personen umfasst;


Urlaubsdauer

Nach der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 09. Mai 2020 dürfen Personen, die für einen Aufenthalt von mindestens einer Woche (7 Tage Aufenthalt – 6 Übernachtungen) zu touristischen Zwecken eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder einen Campingplatz gemietet haben, sowie deren Mitreisende ihres und eines weiteren Hausstandes, wieder nach Borkum anreisen.
Personen, die weniger als eine Woche Urlaub buchen möchten, können leider nach aktuellem Stand die Insel nicht besuchen.


Wird der Tagestourismus freigegeben?

Gleichzeitig werden auch diejenigen Inseln wieder für den Tagestourismus geöffnet, bei denen die Verantwortlichen vor Ort dies für vertretbar halten. Das Land überlässt die Entscheidung den Landkreisen und Kommunen.
Auf Borkum wird bisweilen kein Tagestourismus gestattet.


Quarantäne auf den Inseln

Grundsätzlich gilt: Wird bei Corona-Verdacht oder Infektion vom Gesundheitsamt eine 14-tätige Quarantäne für Inselurlauber angeordnet, müssen diese auf den Inseln bleiben und ausharren, bis Entwarnung gegeben wurde. Wie diese Fälle auf Borkum geführt werden, bringen wir in Erfahrung
Mehr Informationen


++ Die zuständigen Behörden können weitere Ausnahmen zulassen ++
Informiert euch immer auf: Stadt Borkum.de

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Gastronomie mit Einschränkungen

Ab dem 25. Mai können Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten in Niedersachsen wieder öffnen, ohne Begrenzung der Öffnungszeiten, allerdings mit organisatorischen Einschränkungen. Als allgemeine Voraussetzung gelten die Regelungen der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona – Virus in ihrer jeweils aktuellen Fassung, insbesondere die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen.

Als besondere Regeln für die Gastronomie sind darüber hinaus zu beachten:

  • Es dürfen nun 100 % der vorhandenen Sitzplatzkapazitäten im Betrieb belegt werden.
  • Im Gastraum sind Tische in einem Mindestabstand von 2 mtr. anzuordnen.
  • Die Gäste sind angehalten, im Vorhinein zu reservieren.
  • Als Kontaktdaten für eine Nachverfolgbarkeit müssen Gäste ihren Namen und eine Telefonnummer hinterlassen. Diese Daten werden von der Person, der sie erhebt, für drei Wochen nach dem letzen Kontakt aufbewahrt.
  • Mund-Nasen-Schutz ist für das Servicepersonal verpflichtend, nicht allerdings für die Gäste am Tisch.
  • Es wird ausschließlich am Tisch serviert. In Selbstbedienung können nur fertig konfektionierte Tellergerichte ausgegeben werden. Betreiber und Kunden sind verpflichtet, darauf zu achten, dass jederzeit ein Abstand von 1,50 Metern zwischen Kunden, für die die aktuellen Kontaktbeschränkungen gelten, eingehalten wird.
  • Buffets sind nicht erlaubt.
  • Keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung auf den Tischen (keine Speisekarten, Gewürzständer, Flyer etc.).
  • Die Aufteilung im Gastraum ist so vorzunehmen, dass Gäste nicht in Kontakt mit vorgehaltenen Speisen kommen können (zum Beispiel keine Salatinseln in Steakrestaurants, generell keine offenen Küchen).
  • Die Gäste sind über den betrieblichen Infektionsschutz und das angewendete Hygienekonzept per Aushang zu informieren.

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