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Martinisingen der Kinder auf Borkum

Veröffentlicht von am 22. Oktober 2020

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Pressemitteilung vom 22.10.2020

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Borkum – Die Stadt Borkum weist daraufhin, dass die Martinsumzüge nach der Corona-Verordnung in der bisher durchgeführten Weise nicht zulässig sind. Es gibt allerdings auch kein generelles Verbot.

Zu beachten ist, dass jede Person in der Öffentlichkeit einen Abstand von 1,5 Meter zu jeder anderen Person einhalten muss. Ausgenommen sind Personen aus einem Hausstand und in gerader Linie, also Verwandte/Verschwägerte (z.B. Großeltern-Eltern-Kinder) und Geschwister. Kann eine Person das Abstandsgebot nicht einhalten, so hat sie eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind davon ausgenommen. Da auf Borkum die Kinder in den Geschäften singen, wäre dieses nach der Verordnung nicht zulässig. Es besteht somit nur die Möglichkeit, dass vor den Geschäften mit dem vorgeschriebenen Abstand gesungen wird. Dies wäre auch besser, da im Freien das Infektionsrisiko geringer ist.

(Bild: Symbolbild Bellahu123, Pixabay)

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