Baustopp im Sommer?
Veröffentlicht von IRaBo am 3. Januar 2020
Bauarbeiten ja, aber bitte leise
Borkum
Auch im Sommer wird saniert, kleine oder größere Reparaturen werden ausgeführt oder sogar ganze Gebäude erstellt. In der städtischen Lärmschutzverordnung ist das „erlaubt“, sofern kein Lärm erzeugt wird.
§5 Ruhestörende Arbeiten
„… der Zeit vom 01. Juni bis 30. September jeden Jahres (Sommerkurzeit) untersagt. Hierunter fallen insbesondere Arbeiten, bei denen Geräte mit stärkerer Geräuschentwicklung ….. eingesetzt werden…..“
Jede Baufirma bemüht sich, diese Auflagen zu erfüllen.
Aber ist das möglich? Wohl kaum. Jede Arbeit erzeugt eine Geräuschentwicklung und das ruft den Unmut hervor. Ob ein Hämmern zu hören ist oder Materialtransporte erfolgen, beim Ordnungsamt werden Beschwerden eingereicht.
Baustopp im Sommer?
Am 3. Januar um 15.30 Uhr entschied der Verkehrsausschuss über Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Lärms.
Die bisherige Regelung in §5 (Borkumer Lärmbekämpfungs- und Gefahrenabwehrverordnung) ist für das Ordnungsamt unbefriedigend.
Gewünscht wird:
– keine Lärmerzeugung jeglicher Art bei auszuführenden Arbeiten
– kein Missbrauch der Ausnahmegenehmigung zum befahren der roten Zone ( für Materiallieferungen oder für die Arbeiter )
Eine positive Nachricht
Im Vorfeld zur Sitzung hatte es bereits Diskussionen innerhalb der insularen Handwerkerschaft gegeben. Die Ortshandwerkerschaft hat das Gespräch gesucht und die Selbstkontrolle angeboten.
Nun wird im Jahr 2020 nochmals getestet, ob die Lärmschutzverordnung eingehalten wird und die Verwaltung hat die Vorlage vorerst zurückgezogen.
Bauen wird gänzlich untersagt?
Nun soll in der nächsten Sitzung die Regelung von Norderney übernommen werden.
Diese besagt, das in der ausgewiesenen Zeit eines jeden Jahres
nach dem Niedersächsischen Gesetz über Verordnungen der Gemeinden zum Schutz vor Lärm eine Regelung getroffen werden kann, die das Bauen in dieser Zeit gänzlich untersagt.
„ § 5 Ruhestörende Bauarbeiten (1) Die Ausübung lärmintensiver Bau- und Baunebenarbeiten sowie die Anfuhr bzw. Abfuhr von Baumaterialien, Bauschutt, Aushub u. ä. ist in der Zeit vom 15. Mai bis zum 30. September (für Borkum soll 01. Juni bis 30. September gelten) eines jeden Jahres ganztägig sowie während der Ruhezeiten des übrigen Jahres verboten. Insbesondere gilt dies für Tätigkeiten wie Hämmern, Stemmen, Sägen, Bohren, Trennschleifen sowie für den Gebrauch von z.B. Mischmaschinen, Schreddern, Kreissägen, Kompressoren, Baggern, Rüttlern.“
Nach wie vor hat die Stadt Borkum die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
Wie ist eure Meinung zu diesem Thema?
Deine Meinung
Kommentare sind geschlossen.
anna kortum am 21. Januar 2020 at 15:24
alles Blödsinn die Firmen müssen ihre Arbeiten machen..von 13 bis 15 uhr wäre ja ok.
und irgend welche Badegäste gibt es immer die was zu nörgeln haben…
wir wohnen zum Beispiel nah am Campingplatz und müssen uns das Theater von morgens bis abends anhören.manchmal bis in die Morgenstunden. dann Muss da ja auch was unternommen werden…