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Bau- und Gartenmärkte ab 04.04. wieder geöffnet

Veröffentlicht von am 3. April 2020

Baumärkte und Pflanzenmärkte dürfen von diesem Sonnabend an in Niedersachsen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Diese Regelung gilt auch für Blumenläden. Der Landkreis Leer weist auf eine entsprechende Verordnung des Landes Niedersachsen hin, die eine Öffnung dieser Märkte und Geschäfte auch für Privatkunden wieder zulässt.

Die neue „Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ tritt an diesem Sonnabend, 4. April, in Kraft. Sie ersetzt eine ältere Verordnung des Landes. Auch im Landkreis Leer durften bis zum Freitag, 3. April, Baumärkte und Pflanzencenter nur für gewerbliche Kunden geöffnet haben; erlaubt war aber der Außer-Haus-Verkauf an Privatkunden. Blumenläden mussten geschlossen bleiben.

In der neuen Verordnung werden Bau- und Gartenmärkte sowie Blumenläden als Betriebe aufgelistet, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten und somit öffnen dürfen – unter der Voraussetzung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird.

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Neue Verordnung hat Auswirkungen auf Klinikpersonal

Eine neue Verordnung des Landes im Zuge der Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf das medizinische Personal in den Kliniken. Darauf weist der Landkreis Leer in einer Pressemitteilung hin. In der „Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ ist unter anderem geregelt: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage im Ausland aufgehalten haben, dürfen bestimmte Einrichtungen für einen Zeitraum von ebenfalls 14 Tagen nicht mehr betreten – und darunter fallen auch Krankenhäuser, Tageskliniken und Pflegeheime. Die neue Verordnung tritt an diesem Sonnabend (4. April 2020) in Kraft.

„Wir sind insofern betroffen, als dass in den Kliniken im Landkreis Leer auch Ärztinnen und Ärzte und Pflegekräfte aus den Niederlanden tätig sind“, erklärt Landrat Matthias Groote. Diese würden nun vor die Wahl gestellt, ab sofort in Deutschland zu bleiben und eine Karenzzeit von 14 Tagen in Kauf zu nehmen. Gingen sie nach Feierabend oder für längere Zeit zurück in die Niederlande, könnten sie nach dem Aufenthalt in ihrer Heimat zunächst nicht mehr in den Krankenhäusern im Landkreis Leer eingesetzt werden. „Dieses Personal würde uns schmerzlich fehlen“, so Groote.

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